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Gegenwärtig muss man Mitglied des Freundeskreises sein, um den Bahnhof mieten zu können. Dies bedeutet eine jährliche/einmalige Spende von € 30,--, aber keinerlei weitere Verpflichtungen. Der Freundeskreis ist kein Verein.
Die Mindestbelegungspauschale ist anstelle der Belegungskosten nach Gruppengröße zu entrichten, falls letztere weniger als diese Pauschale betragen. Bei nicht fristgerechtem Rücktritt vom Vertrag wird eine Ausfallgebühr fällig.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an mieten@freizeitheime.de. Terminanfragen nehmen wir auch gerne über unser Online-Formular entgegen.
Bitte beachten Sie, dass für die Vermietung allein der Mietvertrag maßgeblich ist. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie die aktuellen Tarife bei Abschluss eines Mietvertrags kennen.
Wie das Mieten funktioniert, erfahren Sie hier.
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